Flächennutzungplanung in Schlangen für Windenergieanlagen
Gemeinsame Presseerklärung von SPD + CDU
Diese Gespräche waren fruchtbar. Dass was jetzt im Entwurf des FNP steht, sind Festlegungen, die wir gemeinsam mit Schlänger Aktiv entwickelt haben. Zentrale Aussagen des FNP-Entwurfs:
- das ist der Abstand zur Wohnbebauung, nämlich 1.000 m,
- das ist der Erhalt des Flugplatzes der „Bergfalken“,
- die Freihaltung der Fürstenallee von der Bebauung.
Wir wollen, dass diese Festlegungen Bestand haben! Wenn kein FNP existiert, können WEA als privilegierte Außenbereichsvorhaben grundsätzlich überall auf dem Gemeindegebiet errichtet werden, wenn dies nach einer Einzelfallprüfung durch die Baubehörde als zulässig erachtet wird. Die Verwaltung lässt sich, vernünftigerweise, zum FNP rechtlich beraten. Der Jurist, mit langjähriger und umfassender Kenntnis im Bereich der FNP-Planung, hat sich selbstverständlich auch mit der Frage befasst, ob der gültige Flächennutzungsplan von 1998 in Schlangen auch dann Bestand haben würde, wenn Investoren von Windenergieanlagen dagegen klagen würden. Die Aussage des Juristen ist klar: er sagt, der Plan von 98 hätte vor Gericht keinen Bestand. Der FNP machte seinerzeit keine Aussagen zu Konzentrationsflächen, lediglich über Vorrangflächen. Gerichte fordern dazu aber heute Aussagen ein.
Zitat aus dem Schreiben des Rechtsanwalts:
„Vorrangflächen haben jedoch nicht die Wirkung von Konzentrationszonen und schließen deshalb nicht grundsätzlich die Einrichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorrangflächen aus.“
Weiter wird ausgeführt, dass der FNP von 98 bei der Flächenauswahl keine Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien gemacht hat. Die Rechtsprechung verlangt heute aber ein „räumliches Gesamtkonzept“, dies hat dieser FNP nicht erarbeitet. Die Fraktionen sind der Auffassung, dass man dem juristischen Rat folgen sollte. Alles andere hätte unabsehbare Risiken zur Folge. Wer unserem Rechtsberater nicht vertraut, soll dies offen sagen. Es ist nicht hilfreich, sich rechtlich beraten zu lassen und dann den Rechtsrat nicht zu befolgen, weil uns das Ergebnis politisch und emotional nicht passt. Auch der Rat ist an Recht und Gesetz gebunden.
Der Rat in Schlangen steht nicht vor der Frage zu entscheiden, Windenergie ja oder nein, diese Frage hat die Bundesregierung und die Gesetzgebung eindeutig entschieden. Der Rat steht vor der Frage, will ich die Windenergie im gesamten Ort, - nämlich auf den 1.344 ha, die als weiche Tabuflächen ausgewiesen sind - oder will ich die WEA konzentrieren. Ja, wir wollen die WEA auf unserem Gemeindegebiet konzentrieren. Hierzu müssen wir dann weitere rechtliche Aspekte berücksichtigen. Der Rat hat Einfluss, aber dieser ist sehr begrenzt. Er kann lediglich einen FNP erstellen, diesen Einfluss hat, nicht mehr.
In der SZ vom 14.6.16 wird seitens Schlänger Aktiv empfohlen, sich die Ratsentscheidung von Salzkotten als Vorbild zu nehmen. Der Flächenanteil der Windenergienutzung sei nämlich in Schlangen deutlich höher als in Salzkotten. Hier die Fakten dazu: Salzkotten weist 223,3 ha als Konzentrationszone aus, das sind 2,03% der Stadtfläche. Schlangen hat im Entwurf zuletzt 148,8 ha = 1,96% ausgewiesen.
Und: Salzkotten hat einen Abstand zur Wohnbebauung von 700 m, Schlangen hat 1.000 m im Entwurf. Salzkotten also ein Vorbild für den Schlänger Rat? Für uns ist dies kein nachahmenswertes Beispiel.
Der Rat hat sich bislang ernsthaft mit den vorgetragenen Bedenken der Bürgerschaft auseinandergesetzt. Das führt aber im Ergebnis durchaus dazu, dass es keine Übereinstimmung in bestimmten Problemfeldern gibt. Ein Beispiel: man darf sich über den Infraschall Gedanken machen. Menschen können das Gefühl haben, das belastet mich. Der Infraschall ist in der „Technischen Anleitung Lärm“ eingearbeitet, dann ist das in der Stellungnahme zu berücksichtigen, weil nur das Relevanz hat. Das mag nicht jedem gefallen, aber Emotionen haben in der Frage eines FNP keinen Platz. Wir entscheiden aufgrund von Argumenten und von rechtlichen Vorgaben.
Wie sollen wir denn den Emotionen derjenigen Schlänger Bürger begegnen, die sich an die Fraktion wenden und uns fragen: warum dürfen wir auf unseren Grundstücken keine WEA erreichten, das ist schließlich unser Recht.
Nein, neue Einblicke gibt es in der Frage des FNP im Januar 2017 nicht. Neu ist, dass Argumente nicht mehr gehört werden, weil sie einem nicht passen. Wenn Emotionen gegen Argumente stehen, haben Emotionen das letzte Wort (leider) und das ist der Sache nicht dienlich. Wir haben die Chance in Schlangen einen FNP zu verabschieden, der einen guten Kompromiss darstellt. Wir haben einen FNP im Entwurf, der Konzentrationszonen ausweist, die mit ihren 1.000m Abstand zur Wohnbebauung einen größtmöglichen Abstand aufweisen.
Zurzeit liegen Anträge für 8 WEA von Schlänger Bürgern, sowie weiteren Interessenten aus Lippe, vor. Tritt der FNP in Kraft, können diese Anträge bearbeitet werden, denn sie liegen innerhalb der geplanten Zonen. Für mehr wäre dann kaum noch Platz. Gäbe der Rat diesen FNP auf, dann würde das eintreten, was Schlänger Aktiv als Szenario auf seiner Homepage fotografisch montiert hat, unkontrolliertes Bauen von WEA auf allen freien Flächen. Bisherige Anträge kommen alle von Hiesigen, es ist bislang kein auswärtiger Investor dabei. Eins ist klar und auch Schlänger Aktiv weiß das: bekommen wir in Schlangen keinen FNP hin, der auch vor Gericht Bestand hat, dann werden auch in Schlangen Deutschlandweit tätige Investoren ihre Anträge stellen. Dann sind alle Festsetzungen, wie im FNP-Entwurf, hinfällig. Dann reden wir nicht mehr über 1.000 m Abstand, dann reden wir über 300 m Abstand. Dann redet aber nicht mehr der Rat, der ist dann nicht mehr handelndes Organ, dann gilt ausnahmslos das Baugesetzbuch. Dieses macht keinerlei Vorgaben, wie es ein FNP machen kann.
Genau das gilt es zu verhindern.
Es ist geradezu abenteuerlich, den Rat insgesamt als „schwächsten Rat aller Zeiten“ zu beschimpfen, weil die Ratsmitglieder mehrheitlich nicht die Meinung einzelner Vertreter der Bürgerinitiative teilen. Der Rat hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Leider sind die Handlungsmöglichkeiten von Rat und Verwaltung begrenzt. Der Rat hat auch die Aufgabe, im Rahmen seiner Möglichkeiten Schaden von der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Das kann nur durch inhaltliche Arbeit geleistet werden. Falsch verstandene kurzfristige Stärke und Kraftmeierei fallen dagegen nicht in den Aufgabenbereich des Rates.
Heribert Prantl hat am 2.4.16 in der „Süddeutschen“ geschrieben: „Probleme moderne Gesellschaften löst man aber nicht mit einem Streich. Stärke in einer Demokratie sieht anders aus: Demokratie ist nicht das Zerhauen von Knoten, sondern ein mitunter mühsames Aufdröseln, ein langes gemeinsames Zupfen und Ziehen. Das ist mühselig; aber am Ende sind die Schnürsenkel noch ganz – und brauchbar.“ So verstehen wir uns als SPD+ CDU- Fraktion, einen Konsens zu erarbeiten, wissend, es wird immer jemanden geben, der mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.
18.01.2017
Michael Zans für die SPD-Fraktion
Dr. Walter Husberg für die CDU-Fraktion