Kommunalpolitische Gremienarbeit in Zeiten der Pandemie

Seit dem 23.03.2020 gilt in NRW die sog. „CoronaschutzVerordnung“. Sie enthält für alle Bürger klare, eindeutige Regeln bis weit in unsere Privatsphäre. Diese Regelungen sind erlassen worden um uns und andere vor dem aufgetretenen sehr ansteckenden SARS-Virus zu schützen. Nach und nach wurden diese Regelungen modifiziert, d.h. ein Teil der Einschränkungen wurden gelockert, aber niemand weiß ob wir nicht in eine zweite Welle geraten. Es wird gerade ausprobiert was geht. Eine andere Möglichkeit, außer alles so streng geregelt zu lassen, gibt es nicht.

In der „CoronaschutzVerordnung“ sind klare Regelungen und Empfehlungen enthalten wie kommunalpolitische Arbeit stattfinden kann und soll. Es wird dazu geraten so wenig Sitzungen stattfinden zu lassen wie möglich. Nur dann zu tagen wenn es unbedingt notwendig ist und wenn eben möglich mit Dringlichkeitsentscheidungen zu arbeiten. Es wird auch empfohlen den Gemeinderat unter Einhaltung der Parität zu verkleinern oder alle Entscheidungen dem Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Dieser Verordnung haben sich die Kommunen zu unterwerfen und danach zu handeln.

Eine Verkleinerung des Gemeinderates ist nicht beschlossen worden, auch nicht die Übertragung der Entscheidungen an der Haupt- und Finanzausschuss. Fachausschusssitzungen finden nicht statt, die kommunalpolitische Beratungen und Entscheidungen finden in der Ratssitzung statt. Das Primat all dieser Sitzungsarbeit ist „die Herstellung der Öffentlichkeit“. Dieses ist bei einer Video- oder Telefonkonferenz nicht gegeben und daher auch nicht anwendbar. Auf diese Bestimmungen weißt der Städte- und Gemeindebund die Kommunen immer wieder hin. Eine mangelnde Einhaltung dieser Regeln führt ansonsten zu nicht gültigen Beschlüssen.

Nun bemängelt der Bürgermeisterkandidat Bodo K. öffentlich die Art und Weise wie in Schlangen unter diesen schwierigen Bedingungen Ratsarbeit stattfindet und fordert mehr Sitzungen und bemängelt dass ich die Absetzung der Fachausschusssitzungen nicht begründet habe.

Es braucht nicht wiederholt zu werden wie der gesetzliche Rahmen zurzeit ist. Ein Ratsmitglied hat nicht nur das Recht auf Information, er hat auch die Pflicht dazu. „Lesen bildet und erweitert den Horizont“. Niemand braucht den Inhalt der Gemeindeordnung auswendig zu kennen, aber er darf und muss nachlesen wie die Regeln sind. Auch die „CoronaschutzVerordnung“ ist vielerorts nachzulesen. Hier kann auch nicht pauschal die Ehrenamtlichkeit ins Feld geführt, ein Fraktionsvorsitzender bekommt für eine Fraktion mit zwei Mitgliedern eine Aufwandsentschädigung von 423,- €, plus minus. Dafür kann mal schon mal Gesetze lesen.

Die voraussichtliche Absetzung der Ausschusssitzungen ist in dem letzten gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden angekündigt worden. Allein durch die Verordnungsregelung wie auch durch die mündliche Ankündigung sollte der Begründung genüge getan sein.

Wenig Fürsorge zeigt Bodo K. aber in dem er für ein Pro von Sitzungen die fehlenden Corona-Erkrankungen in Schlangen anführt. Unverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wie auch im menschlichen Miteinander.

Ich wünsche uns allen, dass wir alle gesund diese große, gesellschaftlich schwierige Krise überstehen. Vorbilder aus Amerika helfen da nicht weiter. Bleiben sie gesund und zuversichtlich.

 

Ulrich Knorr, Bürgermeister der Gemeinde Schlangen

 

 

P.S. Wenn sich jetzt jemand fragt darf der das so machen, muss er sich nicht im Wahlkampf als Bürgermeister zurückhalten, so gibt mir die Gemeindeordnung schon eine Regelung zur Neutralität vor. Sie untersagt mir aber nicht, dass ich mich gegen offene oder unterschwellige Vorwürfe nicht zur Wehr setzen darf.

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